Schulden-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Schulden kurz erklärt.
Grundsätzlich sind Schulden etwas ganz Normales. Da in dem Begriff „Schulden“ das Wort „Schuld“ enthalten ist, hat er allerdings einen schlechten Ruf – insbesonders wenn es mal nicht so gut läuft, kommt schnell die Einschätzung „selber Schuld“ oder „da sieht man es mal wieder“ ins Spiel. Dabei wird gerne vergessen, dass ohne Schulden wirtschaftlich nicht viel laufen würde. (siehe "Kreditlexikon"). Schulden werden immer erst dann zum Problem, wenn die Raten nicht mehr zurückgezahlt werden können. Das hat meist drei Gründe: Krankheit, Arbeitslosigkeit und/oder Trennung. Diese Gründe führen meist zu einer Verschlechterung der budgetären Lage, hinzu kommen hohe Strafgebühren und plötzlich übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Spätestens jetzt wird es höchste Zeit für nachhaltige Gegenmaßnahmen wie eine Finanzsanierung (siehe Link).
Um rund um das Thema Schulden begrifflich auf Stand zu sein, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Begriffe kurz und einfach erklärt.
Abmahnung
Abmahnung von der Bank oder anderen Dienstleistern sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wenn Sie der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, endet das Mahnverfahren im schlimmsten Fall vor Gericht, was weitere Kosten nach sich zieht. Zudem kann die Bank den Kreditvertrag kündigen.
Abtretung
Bei Abschluss eines Kredits können der zukünftige Lohnanspruch, Ansprüche aus Abfindungen, Provisionen und Sozialleistungen des Kreditnehmers an die Bank abgetreten werden. Und auch die Banken nutzen das Mittel der Abtretung, etwa wenn sie Forderungen an Inkasso-Unternehmen abtreten. Der Ursprungsgläubiger verkauft die Forderung normalerweise zu einem geringeren Preis, und das Inkassounternehmen tritt als Gläubiger auf.
Aussergerichtlicher Einigungsversuch
Bevor ein Schuldner beim Insolvenzgericht einen Eigenantrag auf ein Insolvenzverfahren stellen kann, muss ein aussergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) stattfinden. Beim AEV wird versucht, eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern zu erreichen. Das Scheitern des AEV muss zum Beispiel von einem Rechtsanwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden, damit das Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann.
Basiszins
Der Basiszins dient als Berechnungsgrundlage für den Verzugszins (Verzug). Außerdem beeinflusst er auch das Zinsniveau, zu dem Banken Kredite vergeben oder Spareinlagen verzinsen.
Betreibung
Wenn Gläubiger trotz Mahnungen und Zahlungserinnerungen noch immer auf ihr Geld warten, dann haben sie die Möglichkeit als letzten Schritt die Betreibung einzuleiten. Eine Betreibung ist eine Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Sie wird von den Betreibungsämtern vollstreckt. Es gibt drei verschiedene Arten von Betreibungen: die Betreibung auf Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs.
Betreibungsbeamter
Der Betreibungsbeamte setzt juristische Mittel ein, um Geld für einen Dritten im Auftrag einzutreiben. Dabei hat er weitreichende Möglichkeiten. So kann er ohne Durchsuchungsbefehl Wohnungen, Türen, Räume und Kästen öffnen. Weiterhin darf er Polizeigewalt in Anspruch nehmen, Räume versiegeln oder plombieren.
Beratungshilfe
Beratungshilfe bei gerichtlichen Terminen kann viel Geld kosten. Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird auch Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, um einen Anwalt zu beauftragen und die Gerichtskosten zu bezahlen, ermöglicht, Prozesse zu führen. Die Bedingungen: Nach der Rechtsprechung wird eine Partei als mittellos angesehen, wenn ihr Einkommen das betreibungsrechtliche Existenzminimum um höchstens CHF 500.00 überschreitet und sie keine Vermögenswerte besitzt.
Beschlagnahmung
Durch die Beschlagnahme wird eine sichergestellte Sache in Gewahrsam genommen. Das sind in der Regel Gegenstände, die als Beweismittel von Bedeutung sein können. Sie dürfen zunächst sichergestellt und dann beschlagnahmt werden, wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden. Siehe auch Pfändung.
Dauerschuldverhältnis
Dauerschuldverhältnisse sind Verträge, bei denen Leistungen über einen längeren Zeitraum immer wiederkehrend erbracht werden müssen. Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind Mietverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge, Arbeitsverträge und die meisten Versicherungsverträge. Da Dauerschuldverhältnisse über einen längeren, manchmal auch unbefristeten Zeitraum laufen, kann man diese durch Kündigung beenden.
Existenzminimum
Als Existenzminimum werden die Mittel bezeichnet, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind. Dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine grundlegende medizinische Versorgung. Wer Schulden hat, dem bleibt neben Wohnen und Krankenkasse ein betreibungsrechtliches Existenzminimum von 1200 Franken pro Monat. Wer von der Sozialhilfe lebt, bekommt als Einzelperson je nach Kanton einen Grundbedarf von 986 Franken pro Monat. Das muss für Essen, Kleider, Haushalt, Körperpflege, Verkehr und Kommunikation reichen. Miete, Krankenkasse und Gesundheitskosten werden separat übernommen.
Forderung
Eine Forderung ist der Anspruch des Gläubigers auf eine Leistung des Schuldners. Das können zum Beispiel der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises oder die Zahlung von vereinbarten Kreditraten sein. Der Anspruch kann notfalls durch Klage und/oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist die Person oder auch Firma, der ein Anspruch wie etwa die Zahlung des Kaufpreises, Rückzahlung eines Kredites gegen den Schuldner zusteht. Im Falle eines Kredites von einer Bank ist die Bank der Gläubiger.
Inkasso
Unter Inkasso versteht man das Eintreiben fälliger finanzieller Forderungen. Dies wird meist von Inkassounternehmen übernommen, die ausstehende finanzielle Forderungen gegenüber anderen Betrieben oder Privatleuten außergerichtlich geltend machen. Gegen eine Provision treibt das Inkassobüro im Namen des Auftraggebers Schulden ein.
Insolvenz /Insolvenzverwalter
Bei Zahlungsunfähigkeit kann auf Antrag des Schuldners oder des Gläubigers ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Das Verfahren dient dazu, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös aufzuteilen. Am Ende des Verfahrens kann eine Restschuldbefreiung stehen.
Die Insolvenz wird vom Insolvenzverwalter abgewickelt. Er ermittelt die Insolvenzmasse (also das pfändbare Einkommen) und legt fest, wie sie unter den Gläubigern verteilt wird.
Insolvenzverfahren
Eine Privatinsolvenz besteht aus drei Stufen. Wenn die aussergerichtliche Einigung scheitert, erstellt das Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan. Dafür benötigt es eine Vermögensaufstellung, ein Restschuldbefreiungsantrag, Angaben zum Einkommen, und eine vollständige Gläubigerliste samt Forderungen.
Pfändung
Unter einer Pfändung versteht man eine staatliche Beschlagnahme. Nur juristische Institutionen wie das Vollstreckungsgericht oder ein Gerichtsvollzieher haben das Recht zu Pfänden. Man unterscheidet Sachpfändungen von Gegenständen und die Pfändung von Vermögensrechten. Häufig wird beispielsweise der Arbeitslohn (Lohnpfändung) oder das Guthaben (Kontopfändung) gepfändet. Auch Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen können gepfändet werden. Zudem ist eine Pfändung von Grundbesitz möglich.
Mahnung
Wer eine offene Rechnung nicht bezahlt hat, erhält vom Gläubiger eine Mahnung. Mit ihr wird der Schuldner in Verzug gesetzt. Eine Mahnung kann mündlich erfolgen, wird aber meist als Brief verschickt. Falls eine Mahnung nicht gezahlt werden kann, gibt es die Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren. Aber Achtung - bei vielen großen Unternehmen wird häufig nur eine Mahnung verschickt. Erfolgt dann keine Zahlung, werden die Forderungen häufig an Inkassobüros weitergegeben – dabei können hohe Kosten entstehen.
Pfandleihe
Ein Pfandleihhaus schätzt den Wert eines Gegenstandes (wie beispielsweise Schmuck oder elektronische Geräte) und zahlt sofort dafür Bargeld als Darlehen aus. Der Schuldner hat dann vier Monate Zeit, um das Darlehen und die Zinsen zurückzuzahlen oder den Kredit zu verlängern. Die Verzinsung ist meist wesentlich höher als die üblichen Kreditzinsen (rund 3% pro Monat). Bei Zahlungsverzug werden die verpfändeten Gegenstände versteigert, aus dem Erlös werden die Schulden abgedeckt.
Restschuldbefreiung
Im Rahmen einer Restschuldbefreiung werden dem Schuldner nach ordnungsgemäßem Ablauf des Insolvenzverfahrens seine Schulden erlassen. Sie wird vom Insolvenzgericht beschlossen und bezieht sich auf alle Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung Forderungen hatten.
Schuldner
Schuldner ist eine Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Im Falle eines Kredites ist das beispielweise die Pflicht zur Rückzahlung einer bestimmten Summe inklusive Nebenkosten und Zinsen.
Schuldenbereinigungsplan
Ein Schuldenbereinigungsplan enthält eine Liste aller Gläubiger sowie die Forderungen und deren Höhe. Außerdem enthält der Plan einen Vorschlag, wie viel Prozent der Schulden der Schuldner seinen Gläubigern aufgrund seiner finanziellen Situation bis zu welchem Zeitpunkt zurückgeben kann. Man unterscheidet aussergerichtliche (vor dem Insolvenzverfahren) und gerichtliche Schuldenbereinigungspläne (während des Insolvenzverfahrens).
Schuldenfalle
Eine Schuldenfalle entsteht dann, wenn dem Schuldner das Grundeinkommen für Grundlegendes nicht mehr ausreicht. Im nächsten Schritt ist dann die Überlegung, die Zahlung wichtiger Rechnungen und Anschaffungen hinauszuzögern. Dadurch summieren sich offene Rechnungen und es entstehen neue Schulden, um sie zu begleichen. Die Schuldenfalle schnappt zu. Dabei sind es ganz unterschiedliche Schulden, die dem Betroffenen Probleme machen können. Dazu gehören alltägliche wie Energie- oder Mietschulden. Aber auch eine Bürgschaft kann zur Schuldenfalle werden, wenn der Bürge plötzlich in die Pflicht genommen wird und außerplanmäßig mit Hab und Gut für die Bürgschaft einstehen muss.
Stundung
Stundung ist ein anderes Wort für einen Zahlungsaufschub. Es beschreibt das zeitliche Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung. Eine Stundung kann sowohl vor der eigentlichen Fälligkeit oder auch später gegenseitig vereinbart werden.
Umschuldung
Bei einer Umschuldung werden mehrere, meist dringende Zahlungsverpflichtungen zu einem sogenannten Umschuldungsdarlehen zusammengefasst. Mit Hilfe des neuen Darlehens werden die anderen Zahlungsverpflichtungen abgelöst, so dass nur noch an eine Stelle (zum Beispiel eine Bank oder ein Finanzdienstleister) zu zahlen ist. Umschuldungen sind nicht immer eine gute Idee, weil neben dem benötigten Betrag auch Zinsen, Gebühren und Restschuldversicherungen hinzukommen. Das Ergebnis ist meist eine hohe Darlehensrate, die zur Überschuldung führen kann.
Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Einkommen eines Privathaushaltes über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, um Schulden wie Kredite oder Autofinanzierung zu bezahlen. Wenn das Problem früh erkannt wird, kann eine Finanzsanierung eine mögliche Lösung sein.
Vergleich
Vergleiche sind vertraglich festgehaltene Vereinbarungen mit Gläubigern, bei denen der Schuldner eine bestimmte Leistung anbietet, und der Gläubiger auf die Restforderung verzichtet. Vergleiche können frei gestaltet und ausserhalb eines Gerichtsverfahrens geschlossen werden. Bei der Schuldnerberatung kommen Vergleiche selten vor. Üblicher sind hier Erlassvereinbarungen oder Zahlungserleichterungen.
Verjährung
Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen für die unterschiedlichen Forderungen. Bei zivilrechtlichen Forderungen tritt die übliche Verjährung nach drei Jahren zum Jahresende ein. Gut zu wissen: Viele Inkassobüros lassen sich ein Anerkenntnis unterschreiben, was zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt.
Vermögensauskunft
Mit einer Vermögensauskunft erhält ein Gläubiger Informationen über den Schuldner. Dazu muss der Schuldner ein Vermögensverzeichnis mit detaillierten Angaben zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation, sowie Angaben zu Veräußerungen in der Vergangenheit ausfüllen. Nach Abgabe der Vermögensauskunft wird der Schuldner in das Betreibungsregister eingetragen.
Verzug
Wenn der Schuldner einer fälligen Forderung die vereinbarte Zahlung nicht leistet, gerät er spätestens durch eine Mahnung des Gläubigers in Verzug. In den meisten Fällen werden dann Verzugszinsen erhoben, die meist fünf Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Außerdem kann der Gläubiger einen Verzugsschaden geltend machen. Dazu gehören Mahnkosten, Inkassokosten oder Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid ist nach dem Mahnbescheid der zweite Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Er wird vom Gläubiger beim Amtsgericht beantragt und dem Schuldner zugestellt. Dieser hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen gegen den Bescheid Einspruch zu erheben.
Widerspruch
Gegen einen Mahnbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Das muss schriftlich bei dem Gericht geschehen, welches den Mahnbescheid erlassen hat. Das Gericht informiert dann den Gläubiger über den Widerspruch. Dieser kann sich dann entscheiden, zu klagen.
Zahlungsunfähigkeit
Wenn Personen fällige Schulden aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht mehr begleichen können, spricht man von Zahlungsunfähigkeit.
Zwangsversteigerung
Durch eine Zwangsversteigerung wird die Verwertung von Immobilien und Gegenständen eines Schuldners durch Gläubiger möglich. Voraussetzung ist, dass ein oder mehrere Gläubiger, die eine titulierte Forderung gegen den Schuldner geltend machen können, eine Zwangsversteigerung beantragen.
Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug tritt dann ein, wenn ein Kreditnehmer seine Schulden nicht begleichen kann. Der Verzug beginnt mit der Zustellung der Mahnung. Erfolgen trotzdem keine Zahlungen, können Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent in Rechnung gestellt werden.
Finden Sie den richtigen Finanzsanierungs-Partner
Mit unserem Finanzsanierungsrechner finden Sie immer den passenden Sanierungspartner.
Finden Sie Ihre Finanzsanierung*
*Laufzeiten: Wir vermitteln nur Verträge mit einer Laufzeit von mind. 12 und max. 144 Monaten Laufzeit. Anfragen die unter oder oberhalb der o.g. Grenzen liegen, werden nicht bearbeitet. Kostenbeispiel: Eine Finanzsanierung von z. B. CHF 10'000,00 über eine Laufzeit von 36 Monate wird mit einer kalkulatorischen Monatsrate von CHF 352,99 getilgt. Daraus errechnet sich eine Gesamtschuldsumme von CHF 12.707,50. Berücksichtigt man die Kosten für die Vermittlung von CHF 525,00 ergibt sich ein Gesamtkostenaufwand für den Kunden von CHF 13.232,50, das entspricht 10,08% der Schuldsumme pro Jahr. Der maximale Satz p. a. ist 14,75 %.
KANTONAL-DIREKT ist ein unabhängiger Finanzinformations-Service für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Regional ausgerichtet informieren wir über Finanzdienstleistungen in den Kantonen. Dabei konzentrieren wir uns auf Kredite, Schuldensanierung und Schuldenservices. Neben interessanten Informationen unterstützen wir interessierte Nutzer den passenden Finanzsanierungspartner zu finden. Dazu können sie über KANTONAL-DIREKT unverbindlich Angebote einholen und sich Kontaktvorschläge für Beratung und tiefergehende Informationen geben lassen.